RoHS-Richtlinie, REACH-Verordnung, Konfliktmineralien und weitere Richtlinien

Als globaler Zulieferer unterstützt die Ernst & Engbring GmbH die Rückverfolgbarkeit von besonders besorgniserregenden Stoffen und Mineralien sowie die Transparenz innerhalb der Lieferkette. Aufgrund dieser Verpflichtung müssen auch unsere Lieferanten jede dieser Anforderungen erfüllen.

Folgende Richtlinien und Verordnungen setzen wir zusammen mit unseren Lieferanten um:

  • RoHS-Richtlinie 2011/65 / EU (Verbot bestimmter gefährlicher Inhaltsstoffe) und delegierte Richtlinie (EU) 2015/863)

Diese nachfolgend eingeschränkten Substanzen und maximalen Konzentrationswerte, die in homogenen Materialien nach Gewicht toleriert werden, sind:
Cadmium 0,01 %, Blei 0,1 %, Quecksilber 0,1 %, sechswertiges Chrom 0,1 %, polybromiertes Biphenyl (PBB) 0,1 %, polybromierte Diphenylether (PBDE) 0,1 %, Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) 0,1 %, Benzylbutylphthalat (BBP) 0,1 %, Dibutylphthalat (DBP) 0,1 %, Diisobutylphthalat (DIBP) 0,1 %

  • REACH-Verordnung (EG) 1907/2006, (EG) Nr. 1272/2008 für besonders besorgniserregende Stoffe

Wir verfolgen die von der ECHA gemäß Artikel 58 eingerichtete Kandidatenliste (SVHC-Anhang XIV) und handeln entsprechend dem Artikel 33 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Sobald wir feststellen, dass unsere Produkte gemäß Art. 33 mitteilungspflichtig sind, wird der Kunde unaufgefordert in Kenntnis gesetzt.

  • Konfliktmineralien gemäß Sec. 1502 des Dodd-Frank Acts

Seit Juli 2010 ist der US-amerikanische Dodd-Frank Act (Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act) als US-Bundesgesetz rechtsverbindlich. Zusätzlich zur Reform des US-Finanzmarktrechts beinhaltet er die Verpflichtung, Mineralien aus Konfliktregionen, die aus der Demokratischen Republik Kongo oder ihren Nachbarstaaten stammen, zu meiden. Die an der US-Börse notierten Unternehmen müssen nach Sec. 1502 des Dodd-Frank Acts offenlegen, ob ihre Produkte unter Verwendung dieser Konfliktmineralien (Zinn, Wolfram, Gold, Tantal, Kobalt) produziert werden.

Die Ernst & Engbring GmbH ist nicht an der US-Börse und somit auch nicht zur Offenlegung von Konfliktmineralien verpflichtet. Die Wichtigkeit dieses Themas ist uns jedoch bewusst. Deshalb fragen wir mithilfe des „Conflict Minerals Reporting Template“ (CMRT) der Responsible Minerals Initiative bei unseren Lieferanten umfassende Informationen zu den Schmelzhütten in den Herkunftsländern der verwendeten Mineralien ab und unterstützen die Rückverfolgbarkeit dieser Mineralien sowie die Transparenz in der Lieferkette.

Das aktuelle E&E CMRT-Template und das RMI CRT-Template können unter „Downloads“ heruntergeladen werden.

  • EU-Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Richtlinie 2012/19 / EU-Abfall von Elektro- und Elektronikgeräten - Entsorgung gebrauchter Elektro- und Elektronikgeräte)
  • China RoHS II
  • Persistente organische Schadstoffe (EU-POP) Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates

Die Ernst & Engbring GmbH überwacht kontinuierlich den Prozess und reagiert auf weitere Stoffbeschränkungen.